Fachpraktiker/-in für Bürokommunikation nach § 66 BBiG
Was macht man in diesem Beruf?
Das Fachpraktikum für Bürokommunikation ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung. Die 2- bzw. 3-jährige Ausbildung wird in Industrie und Handel, im Handwerk und im öffentlichen Dienst oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Kaufmann bzw. Kauffrau für Büromanagement.
Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Fachpraktiker und Fachpraktikerin für Bürokommunikation erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf Fachpraktiker/-in für Bürokommunikation
Steckbrief Fachpraktikum Bürokommunikation:
Dauer der Ausbildung: | 2 – 3 Jahre |
Ausbildungsbeginn: |
Nach den ersten drei Wochen der Sommerferien in NRW |
Vergütung: |
Das Ausbildungsgeld wird im Rahmen der Förderung zur Teilnahme am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit gezahlt |
Nachweise: |
Während der Arbeitszeit ist ein schriftlicher Ausbildungsnachweis zu führen |
Ausbildungsinhalte:
- Bearbeitung des Posteingangs und Verteilung der Post
- Korrekte Nutzung von Computer und Telefonanlage
- Eingabe und Bearbeitung von Texten mit Textverarbeitungsprogrammen am Computer
- Erstellung und Bearbeitung von Tabellen am Computer
- Anwendung der kaufmännischen Rechenarten
- Erstellung und Prüfung von Belegen
- Aufgaben der Personalverwaltung
- Ausführung von Telefongesprächen und Besucherempfang
- Vorbereitung von Besprechungen
- Kontrollen von Materialbestand
- Vermittlung von Rechten und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebes und Umweltschutz
Beschäftigungsbetriebe:
- Kaufmännisch eingerichtete Büroräume
Ihre Ansprechpartnerin und Ihr Ansprechpartner beim BBW:
Annette Fecke
Tel.: 02921 684-237
E-Mail: annette.fecke@lwl.org
Franz Schmusch
Tel.: 02921 684-225
E-Mail: franz.schmusch@lwl.org