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Fachpraktiker/-in für personenbezogene Serviceleistungen nach § 66 BBiG

Was macht man in diesem Beruf?

Als Fachpraktiker oder Fachpraktikerin für personenbezogene Serviceleistungen betreut und unterstützt man Menschen im Alltag. Während der Ausbildung kann ein Schwerpunkt auf die Betreuung von Senioren oder von Kindern und Jugendlichen mit oder ohne Beeinträchtigung gelegt werden. Im späteren Arbeitsleben warten vielfältige Aufgaben wie die Nahrungszubereitung, Einkaufen, Wäsche- und auch Körperpflege. Zum Aufgabengebiet gehören zum Beispiel auch die Betreuung bei Spaziergängen oder das Schaffen von Beschäftigungsangeboten wie Spielenachmittagen.

Weitere Infos zum Ausbildungsberuf: Fachpraktiker/-in für personenbezogene Serviceleistungen
 

Steckbrief Fachpraktiker/-in für personenbezogene Serviceleistungen:

Dauer der Ausbildung:

3 Jahre

Ausbildungsbeginn:

Nach den ersten drei Wochen der Sommerferien in NRW

Vergütung:

Das Ausbildungsgeld wird im Rahmen der Förderung zur Teilnahme am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit übernommen.

Nachweise:

Während der Arbeitszeit ist ein schriftlicher Ausbildungsnachweis zu führen.


Mögliche Schwerpunkte:

  • Personenbezogene Serviceleistungen für Senioren und Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Personenbezogene Serviceleistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Beeinträchtigungen
     

Ausbildungsinhalte:

  • Herstellung einfacher Speisen, Getränke und Gebäcke
  • Reinigung und Pflege von Räumen, Materialien und Textilien
  • Wissenswertes rund um die Themen Warenannahme, -lagerung und ‑kontrolle
  • Unterstützung von Menschen im Alltag
  • Erledigung von Einkäufen und Besorgungen
  • Gesprächsführung im Kontakt mit Gästen, Besuchern und Angehörigen
  • Beachtung kultureller Besonderheiten, insbesondere bei der Verpflegung
  • Kontrolle und Dokumentation von Puls, Temperatur und Körpergewicht
  • Auswahl und Anwendung von Hautreinigungs-­ und Pflegemitteln
  • Hilfestellung z.B. beim Essen, An-­ und Auskleiden, Aufstehen und Zubettgehen
     

Beschäftigungsbetriebe:

  • Wohn-­ oder Pflegeheime
  • Privathaushalte
  • Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation
  • Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und der Jugendhilfe
     

Arbeitsorte:

  • Patientenzimmer
  • Großküchen, Wasch-­ und Geräteräume
  • Räume in Privatwohnungen
  • Spiel­-, Ess-­, Schlaf-­ und Aufenthaltsräume
     

Ihre Ansprechpartnerin und Ihr Ansprechpartner beim BBW:

Annette Fecke
Tel.: 02921 684-237
E-Mail: annette.fecke@lwl.org

Franz Schmusch
Tel.: 02921 684-225
E-Mail: franz.schmusch@lwl.org
 

Aufsichtsführende Stelle: Landwirtschaftskammer NRW