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Anpassung optischer Hilfsmittel am Arbeitsplatz

Beim Bedarf einer behinderungsbedingten Bildschirmarbeitsplatzbrille oder Arbeitsschutzbrille ist es individuell erforderlich, diese Messung und Erprobung am Arbeitsplatz durchzuführen.

Dies wird im Nachgang, mit den in der Hilfsmittelberatung im Beratungszentrum erhobenen optischen Daten, getestet. Besondere Maßnahmen benötigen die Menschen, welche nicht die volle Sehschärfe erreichen. Die Betroffenen nutzen für die Bildschirmarbeit in der Regel eine verkürzte Arbeitsentfernung, wobei angepasste Brillengläser in einer Arbeitsbrille unterstützend wirken.

In der gewohnten Arbeitsumgebung lassen sich die Anforderungen ans Sehvermögen wie Schriftgrößen, Arbeitsabstand und Darstellung des Monitors, aber auch die Arbeitsumgebung mit Beleuchtung, Blendung und Kontrasten einbeziehen. Unter Berücksichtigung des Aufgabengebietes und den bekannten Brillenwerten wird die benötigte Korrektur getestet.

Um Fehlbeanspruchungen entgegenzuwirken, wird auf Ergonomie am Arbeitsplatz hingewiesen. Die Sitzposition, die Anordnung und der Einsatz vorhandener Hilfsmittel, die Positionierung des Monitors mittels Schwenkarm sowie die eingenommene Blickposition mit Kopfbewegung und Orientierung dürfen nicht außer Acht gelassen werden.

Der erhobene Lichtbedarf wird mit den vor Ort vorhandenen Lichtbedingungen und Blendungen abgeglichen und bei Bedarf werden weitere Empfehlungen ausgesprochen.

Die Empfehlung zu Brillenwerten, möglichen Kosten und Beschaffungsabläufen wird direkt an den Klienten/die Klientin sowie dem Auftraggeber/der Auftraggeberin geschickt.

Zuständige Fachberaterin:

Elke Wegner
Tel.: 02921 684-253 
Fax: 02921 684-350
E-Mail: elke.wegner@lwl.org