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Frau Kettler zeigt einem Teilnehmer und einer Teilnehmerin etwas auf angepinnten Informationszetteln

Das Logo der Aktion „100 zusätzliche Ausbildungsplätze“

Aktion „100 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen“

Im Jahr 2007 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW erstmals Mittel bereitgestellt, um 100 zusätzliche Ausbildungsplätze für junge Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Das Programm wird in Kooperation mit der Regionaldirektion für Arbeit durchgeführt. Das LWL-Berufsbildungswerk Soest ist seit 2011 regelmäßig daran beteiligt.

Ziel:
Ziel ist es, jungen Menschen mit Behinderungen, die bis zum Jahresende keinen Ausbildungsplatz bekommen haben, eine Chance für eine berufliche Qualifizierung zu eröffnen. Sie schließen ihren Ausbildungsvertrag mit dem Berufsbildungswerk ab, absolvieren ihre Ausbildung aber überwiegend in Unternehmen, wobei sie von den beteiligten Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken unterstützt werden.

Förderung:
Die Aktion wird von der Europäischen Union, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen sowie der Bundesagentur für Arbeit gefördert.
 

Voraussetzungen:

An der Aktion teilnehmen können junge Menschen, die

  • körperlich behindert sind
  • unter einer psychischen Behinderung leiden
  • eine schwere chronische Erkrankung haben
  • von einer Sinnesbehinderung betroffen sind
  • die Diagnose „Autismus-Spektrum-Störungen" erhalten haben
  • mehrfach behindert sind
     

Qualifizierung:
Abschluss einer Ausbildung in vielen anerkannten dualen Ausbildungsberufen.
 

Ablauf:

  • Das LWL-Berufsbildungswerk Soest schließt den Ausbildungsvertrag mit den Teilnehmenden und unterstützt z. B. bei der Suche nach einem geeigneten betrieblichen Kooperationspartner, am Berufskolleg und mit sozialpädagogischen Angeboten.
  • Unternehmen in der Region, die eine Ausbildungsberechtigung vorweisen können, übernehmen den praktischen Teil der Ausbildung.
  • Es gilt der von den Kammern für den Beruf vorgegebene Ausbildungsrahmenplan.
     

Dauer:
Es gilt die von den Kammern vorgegebene Ausbildungsdauer.
 

Beginn:
Ausbildungsbeginn im Rahmen der Aktion 100 ist jeweils von Januar bis Februar.
 

Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt durch die Agentur für Arbeit.
 

Finanzierung:

  • Das Ausbildungsgeld wird von der Agentur für Arbeit übernommen, sofern die persönlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Ebenfalls erhalten die Teilnehmenden eine bedarfsgerechte Fahrtkostenerstattung.

 

Für nähere Fragen sind Ihre Ansprechpartnerinnen:

Adelheid Oeser
Tel.: 02921 684-255
E-Mail: adelheid.oeser@lwl.org

Marlies Sauerland
Tel.: 02921 684-238
E-Mail: marlies.sauerland@lwl.org