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EDV-Schulung

Der Schulungsbedarf von Menschen mit Sehbehinderung ergibt sich direkt aus der Sehbehinderung: Die Bedienung von Programmen über die Tastatur (10-Finger-Tastschreiben) stellt hierbei eine wesentliche Entlastung für ein sicheres und effektives Arbeiten am PC dar. Die Nutzung der Anwendungsprogramme, in Kombination mit assistiver Software (Großschrift, Screenreader, Spracheingabe), erfordert neben der individuellen technischen Konfiguration eine bedarfsorientierte Schulung im Umgang mit der Hilfsmitteltechnik.
Speziell in Terminal-Server-Umgebungen ist die Installation zusätzlicher Hilfsmittelsoftware oftmals mit einem erheblichen Aufwand (zusätzliche Server, Spezialwissen, Netzwerktechnik etc.) verbunden, sodass in diesem Fall auf die integrierte assistive Technik zurückgegriffen wird. Diese beinhaltet Bordmittel wie Schriftgrad, DPI, Auflösung, Kontrast, Zoom, Zeiger- und Cursorhervorhebung sowie Sprachausgabe.

Die Begleitung im Modul „Schulung“ erfordert einen regelmäßigen Austausch mit den zuständigen Beteiligten (in der Regel Vorgesetzte/-r/Arbeitgeber/-in, Schwerbehindertenvertretung, IT, Integrationsfachdienst, Inklusionsamt Arbeit), um Probleme zu erfassen und darauf aufbauend inhaltliche sowie technische Lösungsstrategien zu entwickeln. Im Zuge der Unterweisung wird die Arbeitsweise der Klienten gesichtet und im Bedarfsfall optimiert. Der zeitliche Rahmen einer Schulungseinheit umfasst drei Zeitstunden und findet direkt am Arbeitsplatz statt.

Die Fachberater/-innen fungieren als Softwaretrainer/-innen und weisen technische und pädagogische Kompetenzen in folgenden Bereichen auf:

  • Assistive Software:
    • Großschriftsoftware (ZoomText Magnifier/Reader, SuperNova Magnifier/Reader)
    • Screenreader (Jaws, NVDA, Narrator, VoiceOver)
    • Bordmittel der Betriebssysteme (MS Windows, Apple iOS)
  • Fachanwendung (MS Office 2007 – 2019, MS 365)
  • Betriebssystem (Windows 7 – 10, iOS)
  • Firmeninterne Software (Datenbanken, Mailprogramme, Warenwirtschaftsprogramme)
  • Erwachsenenbildung
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Einfühlungsvermögen
  • Analysefähigkeit
  • Konfliktmanagement
  • Psychologische Unterstützung
     

Die oben genannten Kompetenzen befähigen die Fachberater/-innen, eine auf den/die Klienten/Klientin individuell abgestimmte und vollumfassende Begleitung zu ermöglichen. Die Bedarfe und Anforderungen an den Arbeitsplätzen werden in regelmäßigen Abständen erhoben und nach Abstimmung mit dem Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderung beim LWL-Inklusionsamt Arbeit in das Schulungsportfolio aufgenommen.

Zuständige/-r Fachberater/-in:

Kai Lammert
Tel.: 02921 684-251
Fax: 02921 684-350
E-Mail: kai.lammert@lwl.org

Jessica Kaspar
Tel.: 02921 684-252
Fax: 02921 684-350
E-Mail: jessica.kaspar@lwl.org